Geschichte der HPA

1.
In diesem Jahr feiert die HPA ihren 15. Geburtstag. Ihre Gründung im Jahr 2005 war ein wichtiger Schritt in der Entwicklung des Hamburger Hafens, dessen rund 1000-jährige Geschichte schon lange vor dem offiziellen „Hafengeburtstag“ 1189 begann. Die ersten Hafenanlagen an Alster und Bille waren einfache Anlegestellen. Als sich dann aber der Hafen gegen Ende des Mittelalters zur Alstermündung im heutigen Binnenhafen verlagerte, standen die Hamburger vor einigen großen Herausforderungen. Durch den Aufstieg der Hanse und Entwicklungen im Schiffbau wuchsen die Schiffe nach Zahl und Größe. Immer dringlicher wurden Regeln für die Nutzung des Hafens und seinen Betrieb. Die Lage im Stromspaltungsgebiet der Elbe förderte einerseits den Aufstieg Hamburgs, war aber auch eine der Ursachen für eine bis heute aktuelle Problematik: Die Verschlickung.
Vor 500 Jahren schon gewannen so die beiden wichtigsten Aufgabenfelder der heutigen HPA Kontur: Der Bau und Unterhalt von Infrastruktur sowie die Hafenverwaltung.

Die Verantwortung für Kontrolle und Unterhaltung der notwendigen Wassertiefe legte man 1555 in die Hände der beiden jeweils jüngsten Ratsherren, die fortan als „Düpe-Herren“ (Düpe ndt. für Tiefe) fungierten. Dieses Amt erweiterte man später mit den wachsenden Aufgaben zur Düpe-Kommission. Die Ratsherren und die Kommission übertrugen die Ausführung der Arbeiten den Fleetenkiekern. Ihnen oblag auch die Reinigung der Fleete. Noch heute gibt es einen Verein dieses Namens, der sich um den Umweltschutz an der Alster und ihren Gewässern kümmert. Um die Sedimentierung möglichst gering zu halten, war es den Schiffern verboten, Müll oder Ballast in Hafennähe über Bord zu geben. Nach der Besetzung Hamburgs durch französische Truppen in der Zeit Napoleons behielt Hamburg einige der auf ihn zurückgehenden Verwaltungsreformen bei. So übernahm 1814 die „Schiffahrts- und Hafendeputation“ die Aufgaben der Düpe-Kommission, nach ihrer Auflösung 1863 wurde die Sektion „Strom- und Hafenbau“ der Baudeputation zuständig. 1930 folgte die Angliederung an die „Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe“. Schließlich fand sich der Strom- und Hafenbau 1947 bei der Wirtschaftsbehörde wieder, wo er ab 1955 für das nächste halbe Jahrhundert ein eigenes Amt bildete.

2.
Die immer komplexer werdenden Aufgaben rund um die Verwaltung von Hafen und Schifffahrt übertrug man an das 1623 durch Beschluss des Rates gegründete „Hamburger Admiralitätskollegium“. In ihm wirkten Vertreter des Rates, der Schiffer und Kaufmannschaft. Das Wappen der Admiralität – die weiße Burg vor Stockanker auf rotem Grund – führt die HPA bis heute. Die Aufgaben der Admiralität gingen allerdings weit über die heutigen Aufgaben der HPA hinaus.
So besaß sie richterliche Funktion in allen die Schifffahrt und den Handel betreffenden Streitfällen. Politischen Einfluss hatte die Admiralität durch die Ernennung aller Hamburgischen Agenten und Konsuln. Der Begriff Admiralität war allerdings auch ganz wörtlich zu nehmen: Eine der wichtigsten Aufgaben bestand darin, Kriegsschiffe zu bauen und auszurüsten, die die Handelsschifffahrt im Atlantik und im Mittelmeer gegen die Korsaren schützen sollten. Das waren Seeräuber, die vor allem im 17. und 18. Jahrhundert von Barbaresken-Staaten Tripolis, Tunis und Algier aus operierten. Diese Funktion übernahm ab 1662 die Convoy-Deputation, aus der später die Handelskammer Hamburg hervorging. Außerdem kümmerte sich die Admiralität um das Versicherungs- und Havariewesen. Auch die Musterrollen der Schiffe, später die Seefahrtsbücher der Besatzung wurden von ihr überwacht. Diese Aufgabe hatte auch die HPA noch einige Jahre inne.
Weitere wichtige Aufgaben, die sich heute noch bei der HPA finden, waren die Unterhaltung der Seezeichen – unsere heutige Zuständigkeit für Neuwerk geht auf den dortigen Leuchtturm zurück – die Aufsicht über das Lotswesen, die Stackmeisterei und der Uferschutz.

Zur Finanzierung dieser vielfältigen Aufgaben wurde von allen einkommenden Schiffen der Admiralitätszoll erhoben, vergleichbar mit dem heutigen Hafengeld. An die Admiralität erinnert neben dem Wappen bis heute die nach ihr benannte Straße in der südlichen Neustadt. Dort lag früher das Marine-Arsenal. Ebenso wie die Düpe-Kommission überlebte die Admiralität die Verwaltungsreformen von 1814 nicht. Ihre Aufgaben wurden an die „Schiffahrts- und Hafendeputation“ sowie an das Handelsgericht übertragen.

3.
In mancher Hinsicht können also die Admiralität wie auch die Düpe-Kommission als Vorläufer der HPA gesehen werden. Unsere Aufgaben haben sich allerdings beträchtlich erweitert. Neben der wasserseitigen Infrastruktur sind wir heute auch für den landgebundenen Verkehr zuständig, also für alle Straßen und Brücken im Hafengebiet. Dazu gehört als eigener Unternehmenszweig auch die seit 1866 bestehende Hafenbahn mit rund 300 Kilometern Schienen und 800 Weichen. Außerdem übernehmen wir die Bauprüfung im Hafengebiet. Ein weiterer wichtiger Geschäftszweig ist heute auch die Immobilienverwaltung. Die Hafenflächen gehören fast komplett der HPA. Zuvor waren sie im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg, die sie durch die Liegenschaftsverwaltung der Finanzbehörde bewirtschaften ließ. Wie früher der Stadt, so ist es auch der HPA per Gesetz verboten, Hafenflächen zu verkaufen. Wir dürfen nur vermieten und verpachten. Zur HPA gehört als Tochtergesellschaft auch die Flotte Hamburg, die alle Wasserfahrzeuge der Freien und Hansestadt Hamburg bereedert – hier taucht dann auch die Admiralität wieder im Wortsinn auf. Dieser Überblick erfasst nur die wichtigsten Aufgaben, mit denen wir heute befasst sind. Für eine vollständige Übersicht bräuchte es einen eigenen Artikel. Vor der Gründung der HPA waren alle unsere Funktionen auf verschiedene Behörden und Dienststellen verteilt. Da lag es nahe, alle Hafenangelegenheiten unter einem Dach zu vereinen, Entscheidungswege zu verkürzen, Kosten zu senken und die Effizienz zu steigern. Bei der Erfüllung unserer vielfältigen Aufgaben geben wir viel Geld aus, nehmen aber auch viel Geld ein. Wir handeln also nicht nur als Behörde, sondern auch privatrechtlich als öffentliches Unternehmen, was einer klassischen Behörde nicht erlaubt wäre. Unsere Rechtsform als „Anstalt öffentlichen Rechts“ gibt uns auf diesem Gebiet die nötige Flexibilität. Der Name „Hamburg Port Authority“ hat übrigens auch einen historischen Vorläufer: Zwischen 1945 und 1947 hatte schon die britische Militärregierung unter diesem Namen alle Hafenangelegenheiten gebündelt.

Kommentar

2 Kommentare

  1. Katrin Brümmerstedt

    Sehr schöner Artikel. Ich habe sehr viel dazu gelernt!

  2. Jens Lehmann

    Bester Artikel. Inhaltlich sehr kompetent und gut lesbar geschrieben. Macht Lust auf mehr Hafeninformationen.

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